Ein Generalunternehmervertrag ist eines der bedeutendsten Dokumente das ein Bauherr je unterzeichnet — und eines der am wenigsten verstandenen. Die meisten Bauherren lesen ihn, nicken und unterschreiben. Was dabei übersehen wird, kann teuer werden.
1. Pauschalpreis ohne klare Leistungsbeschreibung
Ein Pauschalpreis schützt nur so weit wie die Leistungsbeschreibung reicht. Ist diese unvollständig oder vage, öffnet sie Tür und Tor für Nachträge — und der vermeintliche Fixpreis wird zur Makulatur. In der Praxis entstehen so Mehrkosten von 10–30% des ursprünglichen Vertragspreises.
2. Fehlende Pönale bei Terminverzug
Ohne vertragliche Konventionalstrafe hat der GU keinen finanziellen Anreiz, Termine einzuhalten. Verzögerungen kosten den Bauherrn — durch Doppelmieten, verlängerte Finanzierungskosten, entgangene Mieteinnahmen. Der Unternehmer hingegen trägt ohne Pönale kein Risiko.
3. Mängelrechte unzureichend geregelt
Wann gilt ein Werk als abgenommen? Wie lange läuft die Mängelrügefrist? Wer trägt die Beweislast? Ohne klare vertragliche Regelung verliert der Bauherr häufig — auch wenn er inhaltlich im Recht ist. Die SIA-Norm 118 bietet hier eine bewährte Grundlage, wird aber oft nicht konsequent eingebunden.
4. Zahlungsplan nicht an Baufortschritt geknüpft
Wer zu früh zu viel zahlt, verliert Verhandlungsmacht. Der Zahlungsplan sollte den tatsächlichen Baufortschritt spiegeln — nicht die Liquiditätsbedürfnisse des GU. Eine gute Faustregel: nie mehr als 10% Vorauszahlung, der Rest nach verifizierten Baufortschritten.
5. Kein unabhängiger Vertreter bei der Abnahme
Die Schlussabnahme ist der kritischste Moment im Projekt. Ohne fachkundige Begleitung werden Mängel übersehen — und nach der Abnahme ist es oft zu spät. Ein unabhängiger Bauherrenvertreter kennt die typischen Schwachstellen und stellt sicher, dass nichts akzeptiert wird was nicht vollständig und mängelfrei ist.
Was tun?
Wer diese fünf Punkte kennt, ist besser aufgestellt. Wer sichergehen will, holt sich Unterstützung bevor er unterschreibt — nicht danach. Eine Vertragsüberprüfung durch einen unabhängigen Bauherrenvertreter kostet einen Bruchteil dessen, was fehlerhafte Klauseln im Projektverlauf kosten können.